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Problemfall Kita-Beiträge PDF Drucken E-Mail

Problemfall Kita-BeiträgeVor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsdebatte in Thüringen wird der Tonfall zwischen Ministerien und Kommunen zunehmend schärfer. Thüringer Eltern werden zukünftig deutlich mehr als bisher für die Unterbringung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte zahlen müssen. Die Gemeinden sehen den Schuldigen im neuen Kita-Gesetz, das einen Betreuungsanspruch ab dem ersten Geburtstag und die Schaffung von 2.400 neuen Erzieherstellen vorsieht. Das Land verweist hingegen darauf, dass die finanziellen Veränderungen durch den Kommunalen Finanzausgleich "vollständig" ausgeglichen worden seien. Der Grund für die Erhöhung der Elternbeiträge sei nicht auf das Kita-Gesetz, sondern wohl eher auf die allgemeine Haushaltssituation der Gemeinden nach der Wirtschaftskrise zurückzuführen. Bei genauerer Betrachtung greifen beide Darstellungen jedoch zu kurz.

Beispiel Erfurt. Dort sieht die neue Entgeltordnung vor, dass zum 01.09.2011 die Bemessungsgrenzen für die Elternbeiträge sinken. Wurden bisher erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 30.000 € Gebühren fällig, so sinkt diese Grenze dann auf 24.000 €. Dies entspricht einem monatlichen Brutto von 2.000 €. Auch bei höheren Einkommen sinken die Einkommensgrenzen um 6.000 €. Zudem fallen die beiden höchsten Stufen in Zukunft weg. Statt maximal 280 € fallen somit nur noch maximal 200 € Beitrag an. Das neue Modell bevorzugt im Vergleich zur alten Satzung aufgrund dieser linearen Kürzungen Eltern mit höherem Einkommen. Dieser Effekt wird durch den Wegfall der beiden obersten Stufen noch verstärkt. Im Hinblick auf die Finanzierung scheinen diese Maßnahmen paradox.

Eine Erklärung findet sich allerdings schnell, wenn man sich die demografische Entwicklung in Verbindung mit der Einkommensentwicklung der privaten Haushalte genauer ansieht. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen der Erfurter lag laut Erfurter Statistik im Jahr 2010 bei 2.039 €. Das ist zwar im Vergleich zu 1996 eine Steigerung um 30%, allerdings liegen auch viele Werte weit von diesem Mittelwert entfernt. Das bedeutet, dass der Unterschied zwischen kleinen und groĂźen Einkommen auch in Erfurt größer geworden ist. 21% der Erfurter verdienen monatlich ĂĽber 3.000 €  netto. Hingegen liegen 57% der Erfurter im Bereich zwischen 1.000 und 3.000 €. Allein 19% davon verdienen weniger als 1.500 € netto monatlich.

Mit der neuen Entgeltordnung werden Elternbeiträge nun schon bei geringerem Einkommen fällig. Die Grenze fällt netto von ca. 1.500 € auf 1.200 €. Bei der entsprechenden Verteilung des Nettoeinkommens bedeutet das, dass nicht wie bisher nur 64%, sondern ca. 75% der Eltern Beiträge bezahlen müssten. Der Anteil Alleinerziehender und der Haushalte mit Kindern beträgt jedoch gerade einmal 20%. Die Einkommensverteilung in dieser Gruppe wird somit vermutlich nochmals negativ von den Gesamtzahlen abweichen. Die Umschichtung wäre damit noch größer. Bei der geringen Anzahl der höheren Einkommen fällt die Kürzung der Beiträge in diesem Bereich also weniger ins Gewicht. Nimmt man diese Zahlen als Grundlage, werden Erfurter Eltern in Zukunft pro Jahr mit ca. 4 Mio. € mehr belastet, wobei diese zusätzlichen Beiträge zu einem Großteil von Beziehern geringerer Einkommen getragen werden. Die Kommunen schöpfen also genau dort Geld ab, wo sie in Zukunft den größeren Einkommenszuwachs erwarten dürfen. Damit wäre die demografische Entwicklung in Thüringen der eigentliche Grund für die Beitragserhöhungen.

Eine schrumpfende Bevölkerungszahl kann allerdings nicht fĂĽr die Erhöhungen herangezogen werden. Die Prognose fĂĽr Erfurt ist  inzwischen eindeutig auf Zuwachs ausgelegt. Die Zahlen, auf die man sich im dortigen Jugendamt stĂĽtzt, sind längst ĂĽberholt. Viel plausibler ist die Tatsache, dass bestimmte Bevölkerungsteile aus ThĂĽringen abwandern. Meist betrifft das Bezieher mittlerer bis hoher Einkommen, die als Fachkräfte in andere Bundesländer gehen. DafĂĽr spricht die hohe Streuung der Nettoeinkommen und die relativ geringe Anzahl der Spitzenverdiener. Das Problem ist also nicht die sinkende Anzahl der Einwohner, sondern eine wachsende Anzahl von Haushalten, die weniger Geld zur VerfĂĽgung hat. Dies hätte im alten GebĂĽhrenmodell automatisch eine wachsende Anzahl an Eltern zur Folge, die keine oder nur wenig Beiträge zahlen mĂĽssten. Dem neuen Modell spielt hingegen dieses Zahlenspiel deutlich in die Karten.

So betrachtet würde die alte Gebührenordnung mittelfristig wohl auch ohne das neue Kita-Gesetz eine Finanzierungslücke aufweisen. Das Argument des Landes, dass es in der Kinderbetreuung eine "Unterfinanzierung" gebe, ist damit nicht von der Hand zu weisen. Allerdings hat dies zunächst eher weniger mit der Haushaltssituation der Kommunen und Konjunktur zu tun, als mit wirtschafts- und arbeitspolitischen Überlegungen.

Die Erhöhung der Beiträge wird von den Kommunen auch damit begründet, dass das Land nicht genug beisteuert. Allerdings wurde schon im Dezember 2010 von Innenminister Geibert klargestellt, dass das Kita-Gesetz ausfinanziert und der Finanzbedarf der Kommunen vollständig gedeckt sei. Eine Erhöhung der Elternbeiträge sei damit nicht zu begründen. Das Problem bei dieser Feststellung ist zum einen, dass ein Teil der dafür vorgesehenen 90 Millionen Euro aber an Landkreise und Kommunen fließt, die gar keine Kindergärten betreiben. Außerdem bekommen finanzstarke Städte weniger Geld als finanzschwache. Zusätzlich werden an anderer Stelle des kommunalen Finanzausgleichs Kürzungen vorgenommen, beispielsweise bei der Auftragskostenpauschale. Sie wird für Aufgaben gezahlt, die die Kommunen für Bund und Land erledigen. Auch wenn dadurch der Verdacht, dass die Kommunen für andere Bereiche einen Teil des Geldes verwenden durchaus berechtigt ist, muss auch das Finanzgebaren des Landes in diesem Punkt kritisch unter die Lupe genommen werden. Der Hinweis des Generalsekretärs der CDU, Mario Voigt, dass eine Umschichtung und zweckgebundene Vergabe der Mittel verfassungswidrig sei, trägt nicht gerade zur Transparenz in diesem Punkt bei. Der Eindruck bleibt bestehen, dass die Gelder von allen an der Finanzierung Beteiligten nicht zielgerichtet eingesetzt werden.

Zukünftig sollen nun nach heutigem Stand die Zuschüsse an die Kommunen um 53 Millionen Euro sinken. Die so entstehende Lücke soll nochmals mit Elternbeiträgen geschlossen werden. Die Beiträge könnten daher im Durchschnitt um nochmals bis zu 70 Prozent steigen. Sozial-, aber auch wirtschaftspolitisch könnte dies ein tiefer Einschnitt bedeuten. Denn wo sollen in Zukunft die Fachkräfte herkommen, wenn an der Bildung unserer Kinder gespart wird, die Bildungschancen mehr und mehr mit dem Einkommen verknüpft werden und frühkindliche Entwicklung wirtschaftlichen Überlegungen geopfert wird.

 

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